BGH-Urteil zu Risikozuschlag bei PKV-Tarifwechsel

Ein privater Krankenversicherer darf im Rahmen eines Tarifwechsels nur für Mehrleistungen eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen und auch nur für diese gegebenenfalls einen Risikozuschlag erheben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.

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