Haftpflichtversicherung: Bei Unfallflucht muss auch Versicherter zahlen

Begeht ein Autofahrer Unfallflucht, muss er seiner Haftpflichtversicherung zumindest teilweise die Kosten für den bereits regulierten Schaden zurückerstatten. Dies entschied das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil.

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