Rechtsanwalt zum Kleinanlegerschutzgesetz: Keine Sachkundeprüfung für alte Hasen

Am 10. Juli trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Nun sind einige Produkte, die bislang erlaubnisfrei waren, erlaubnispflichtig. Wer diese Produkte weiterhin vermitteln will, muss unter anderem seine Sachkunde nachweisen. Ausgenommen sogenannte ...

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