Kleinanlegerschutzgesetz: Bei diesen Anbietern gibt es Direktinvestments ohne Erlaubnispflicht

Am 1. Juli trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Wer Direktinvestments vermitteln will, braucht künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO). Mit Ausnahme von Produkten einiger Häuser, die weiterhin erlaubnisfrei bleiben.

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