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14.11.2008 - dvb-Presseservice

nobisCum kommentiert: Bilanz nach einem Jahr Umweltschadensgesetz

Schon eine Belüftungsanlage kann Unternehmen teuer zu stehen kommen

Würzburg, November 2008. Vor genau einem Jahr, am 14. November 2007, trat das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft. Unternehmen aller Branchen drohen damit erhebliche Kosten zur Wiedergutmachung von Umweltschäden, die zuvor juristisch folgenlos geblieben wären. Zwischenzeitlich konnten Unternehmen sich gegen dieses Risiko nicht versichern. „Dies hat sich geändert“, sagt Sven Röhl, Geschäftsführer nobisCum Risk Solutions GmbH. „Nach und nach lernen Versicherungen, die Risiken einzuschätzen.“ Doch vielen Unternehmen sei die Bedeutung der Neuregelung noch nicht bekannt.

Sven Röhl, Fachmann für betriebliche Umweltrisiken und Diplom-Geograph, zieht eine gemischte Bilanz nach einem Jahr Umweltschadensgesetz: „Die neue Gesetzgebung traf Unternehmen und Versicherer gleichermaßen unvorbereitet. Doch während Versicherer mittlerweile auf die neue Situation reagiert haben und in ersten Modellen Umweltschadensversicherungen (USV) anbieten, fehlt bei Unternehmen noch das Bewusstsein, dass Umweltschäden nun weitaus höhere Kosten verursachen als die früher schon vorhandene Umwelthaftung. Aus Minimalschäden werden leicht Millionenschäden, selbst wenn es keinen Geschädigten gibt. Das Gesetz sieht keine Bagatellgrenze vor, man muss also keinen Chemiepark oder Schrottplatz betreiben, um Schäden im Sinne des  Umweltschadensgesetzes zu verursachen: Schon der Lärm einer einfachen Belüftungsanlage kann Tiere vertreiben und ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Ein Tank für Heizöl kann auslaufen und das Grundwasser, ein nahegelegenes Naturschutzgebiet oder Gewässer beeinträchtigen. Eine Bodensanierung verursacht sehr hohe Kosten, die für Kleinbetriebe ein existenzielles Risiko darstellen, das sie nur durch eine Versicherung kontrollieren können.“

Mit dem Umweltschadensgesetz (USchadG) haften Unternehmen nicht mehr nur für den Schaden, den Sie einer anderen juristischen Person zugefügt haben, indem sie beispielsweise ein Gewässer oder ein Grundstück verseucht haben. Sie haften nun auch dem Staat gegenüber dafür, nach einem Schaden den Ausgangszustand von Flora und Fauna wiederherzustellen. Wo der Ausgangszustand nicht mehr wiederhergestellt werden kann, verlangt der Gesetzgeber eine ergänzende Sanierung an einem anderen Ort.

Bilanz nach einem Jahr Umweltschadensgesetz

Sven Röhl: „US-amerikanische Versicherungen hatten Erfahrungen mit einer ähnlichen Rechtslage in ihrem Heimatland und gehörten zu den ersten, die deutschen Unternehmen umfassende Versicherungslösungen für Umweltschäden unterbreiten konnten. Deutsche Versicherer taten sich lange schwer damit, die Risiken zu schätzen. Es liegen keine historischen Daten vor und die notwendigen geologischen und naturschutzrelevanten Daten zu Unternehmensstandorten mussten aufwändig recherchiert werden. Zwischenzeitlich bestand der unhaltbare Zustand, dass Unternehmen vor existenziellen Risiken standen und sich nicht dagegen versichern konnten.“ Dies sei mittlerweile nicht mehr der Fall: „Geoinformationssysteme ermöglichen es heute Versicherungen, wie auch interessierten Unternehmen, sich ein genaues Bild vom Risikopotenzial eines Standorts zu machen. Zudem hat sich die Versicherungswirtschaft dazu entschlossen, Umweltschäden durch Dienstwägen mit der Kfz-Versicherung abzudecken.“ Ein Restrisiko bleibe aber weiterhin unversicherbar: „Noch ungelöst ist der Wunsch von Unternehmen, auch ihren genehmigten Normalbetrieb zu versichern. Das Umweltschadensrisiko ist in einigen Branchen auch ohne unfallartige Vorkommnisse hoch. Der Unternehmer trägt dieses Risiko jedoch allein, selbst wenn er versichert ist. Hier ist die Versicherungswirtschaft gefordert, zusätzliche Versicherungs-Optionen zu entwickeln, da eine umfassende Deckung heute nur von sehr wenigen Versicherungsunternehmen auf dem deutschen Markt angeboten werden.“

„Erst in drei bis fünf Jahren größere Versicherungsfälle“

Nach einem Jahr Umweltschadensgesetz könnten sich Unternehmen fragen, warum noch keine Beispiele von teuren Schadensfällen an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Dazu Sven Röhl: „Ökologische Schäden, wie Schäden an der Biodiversität, geschehen schleichend. Erst in drei bis fünf Jahren werden die ersten größeren Schadensbilder und Versicherungsfälle auftreten. Gerade weil die Regelung Schwächen aufweist und unnötig kompliziert ist, sollten Unternehmen das einjährige Jubiläum des Gesetzes nutzen, um sich mit der Regelung auseinanderzusetzen und das eigene Risiko mithilfe von Versicherungen oder Online-Angeboten einzuschätzen.“




Frau Sandra Kegelmann

Tel.: +49 (0) 9 31 7 96 67-0
Fax: +49 (0) 9 31 7 96 67-29
E-Mail: sandra.kegelmann@nobiscum.de


Herr Freddy Staudt

Tel.: +49 (0) 89 3 21 51-618
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E-Mail: nobiscum@vibrio.de

nobisCum GmbH
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nobisCum wurde 1994 durch Herbert Rogenhofer, den Inhaber und heutigen Vorstandsvorsitzenden, gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die fachliche Beratung und Konzeption sowie die technische Entwicklung innovativer Lösungen im privaten, gewerblichen und industriellen Sach-Versicherungsgeschäft spezialisiert. Heute beschäftigt nobisCum mit Hauptsitz in Würzburg und einer Niederlassung in München mehr als 65 fest angestellte Mitarbeiter.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/nobisCum-kommentiert-Bilanz-nach-einem-Jahr-Umweltschadensgesetz-ps_11938.html