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22.10.2010 - dvb-Presseservice

offener Brief an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Provisionsabgabeverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist das Provisionsabgabeverbot außer Kraft gesetzt?

Eine elektrische Zahnbürste bei Abschluss einer privaten Zahn-Zusatzversicherung - das ist ein aktuelles Angebot auf der Internetseite von Tchibo.

Damit setzt sich der Trend fort, dass es beim Versicherungsabschluss Zugaben (Werbegeschenke, Begünstigungen) gibt, nachdem bereits im Januar über Payback-Punkte beim Abschluss von Direktversicherungen berichtet wurde.

Handelt es sich hier nicht um einen klaren Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot?

Was tun Sie - als zuständige Aufsicht -, um diese Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot zu unterbinden?

Dürften Makler Ihren Kunden auch derartige Geschenke beim Abschluss von Versicherungen versprechen und damit öffentlich werben?

In der uns inzwischen häufig geäußerten Wahrnehmung unserer Mitglieder - mittelständischen Versicherungsvermittlern – wird beim Thema Provisionsabgabeverbot nach dem Motto gehandelt: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“

Setzen Sie das Verbot bitte entweder konsequent um und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat.

Mit freundlichen Grüßen

 

Norman Wirth

geschäftsführender Vorstand

 



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