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05.08.2008 - dvb-Presseservice

proConcept AG - Einzelne Finanzämter erkennen Verluste aus vorzeitiger Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen als Werbungskosten an

Halle/Saale, August 2008. Millionen Kunden, die durch die vorzeitige Kündigung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung zum Teil empfindliche Verluste durch einen im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen oft deutlich niedrigeren Rückkaufswert erlitten haben, können diese womöglich im Rahmen ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen.  

Die Schweizer proConcept AG, eine insbesondere auf die juristische Durchsetzung von Ansprüchen einer Vielzahl von Anspruchsinhabern spezialisierte Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich jüngst im Rahmen ihres "LV Doktor"-Projekts (www.lv-doktor.com) bei einzelnen deutschen Finanzämtern mit ihrer Forderung durchgesetzt, solche Verluste als Werbungskosten in der Steuererklärung anzuerkennen. Dies geht aus aktuellen Bescheiden einzelner Finanzämter hervor. Nach Schätzungen der proConcept AG sind aktuell die Steuererklärungen von deutlich mehr als 10 Millionen Bürgern von diesem Vorgang betroffen.  

Hierzu Direktor Jens Heidenreich: "Wir freuen uns über diesen aktuellen Erfolg, rechnen aber damit, dass diese Steuerbescheide womöglich durch übergeordnete Instanzen kassiert werden. In diesem Fall werden wir den Rechtsweg für unsere Klienten durch alle Instanzen beschreiten. Wir diskutieren diese Frage bereits rein vorsorglich mit versierten Verfassungsrechtlern".  

"Verluste aus Lebensversicherungen als Werbungskosten anerkennen"  

Steuerzahler, die durch die vorzeitige Kündigung ihrer Lebensversicherung einen Geldverlust erlitten haben, konnten diesen bis dato nach herrschender Meinung und gängiger Verwaltungspraxis steuerlich nicht geltend machen. Und noch schlimmer: Verbraucher müssen sogar trotz tatsächlicher Verluste noch teilweise Steuern auf einen Teil des Rückkaufwertes zahlen.  

"Offenbar aufgrund befürchteter Steuermindereinnahmen ignoriert die Politik trotz der hohen Brisanz und Relevanz des Themas für den Verbraucher diese Sachverhalte. Wir fordern daher mit Vehemenz, dass auch Verluste aus Lebensversicherungen endlich als Werbungskosten anerkannt werden und somit die Steuerzahlungen der betroffenen Verbraucher gemindert werden" kritisiert Jens Heidenreich. "Wir appellieren nachhaltig an die betroffenen Verbraucher, im Rahmen ihrer Steuererklärungen Verluste aus vorzeitig gekündigten Verträgen als Werbungskosten geltend zu machen".  

Der "LV Doktor", das Projekt der Schweizer proConcept AG, bietet betroffenen Verbrauchern unter www.lv-doktor.com/steuer.php eine kostenlose Anleitung zur steuerlichen Anerkennung eines Verlusts als Werbekostenabzug an. Für seine Kunden übernimmt der "LV Doktor" zudem alle Kosten des Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahrens bei Beauftragung der vom Unternehmen eingesetzten Steuer- und Rechtsexperten.  

Verbraucher verlieren hierzulande jährlich mehr als 3 Milliarden € durch vorzeitige Kündigung ihrer Kapitallebens- und Rentenversicherungen  

In Deutschland existieren derzeit rund 95 Mio. Lebensversicherungsverträge, viele davon besitzen eine Laufzeit von 20-30 Jahren. Die Leistungen, die Verbraucher zum Ende ihrer Vertragslaufzeit von den Versicherungsunternehmen erhalten, sanken auch im Jahr 2008 und bereits zum siebten Mal in Folge. Mehr als jede zweite Lebensversicherung wird vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, häufig aufgrund eines kurzfristigen Finanzbedarfs beispielsweise durch ernste Krankheiten oder Arbeitslosigkeit.  

Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) zufolge summieren sich die jährlichen Verluste auf mindestens 3 Milliarden € durch die vorzeitige Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Einer Analyse-Aktion der VZHH zufolge belief sich der durchschnittliche Verlust pro Vertrag auf rund 3.400 €, bedingt vor allem durch erhebliche Storno-, Vermittlungs- und Abschlusskosten, die bis dato vor allem in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung abgezogen wurden. Ungeachtet der vor allem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stimulierten Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum 1.1.2008 bleiben die einbezahlten Versicherungsbeiträge hinter den künftig tendenziell höheren Rückkaufswerten wohl weiterhin zurück.



Herr Stephan Holzinger
Litigation PR Advisors
Tel.: +49 175 5930897
E-Mail: contact@results-holzinger.de

proConcept GmbH
Mühlweg 34
06114 Halle/Saale
0180 / 5266 59 59

Über die proConcept AG (www.proconcept.ag):

Die proConcept AG vertritt im Projekt "LV Doktor" (www.lv-doktor.com) bereits die Interessen von mehr als 50.000 Klienten, die ihre Kapitallebens- und Rentenversicherungen gekündigt haben und gegenüber Versicherungsunternehmen nachträgliche höhere Rückkaufwerte geltend machen. Auf diesem Wege wurden Klienten bis dato rund € 49,6 Mio. erstattet.