Anzeige
10.11.2005 - dvb-Presseservice

psg Politik November 2005

Der AOK-Bundesverband fordert einen rechtlichen Rahmen für Patientenverfügungen. Hintergrund ist nicht zuletzt das Geschäftsmodell der "Deutschen Verfügungszentrale AG" (DVZ). Das Unternehmen behauptet, Gerichte und Krankenhäuser seien verpflichtet, in entsprechenden Situationen nachzufragen, ob der Patient in der firmeneigenen Datenbank eine Verfügung hinterlegt habe. Das stimme jedoch nicht, stellt Heike Wöllenstein, Referentin für Verbraucherschutz beim AOK-Bundesverband, klar.



Pressestelle
Frau
Tel.: 0228 843-310
Fax: 0228 843-507
E-Mail: presse@bv.aok.de

AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Deutschland
http://www.aok-bv.de

Download

psg_politik_1105.pdf (302,15 kb)  Herunterladen