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09.10.2006 - dvb-Presseservice

uniVersa stärkt Versichertenrechte

Die uniVersa Krankenversicherung a.G. stärkt die Rechte ihrer vollversicherten Mitglieder. Bei Hilfsmitteln wurde die bisherige Erstattungspraxis rechtsverbindlich festgeschrieben. So sind jetzt Überwachungsmonitore für Säuglinge und lebenserhaltende Hilfsmittel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich aufgeführt. Dadurch ist sichergestellt, dass jedes medizinisch notwendige lebenserhaltende Hilfsmittel ungeachtet einer namentlichen Erwähnung in der Hilfsmittelaufzählung erstattet wird. Kunden erhalten damit ein Höchstmaß an Transparenz und einen Rechtsanspruch auf die bisherige Erstattungspraxis.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Versicherungen
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90489 Nürnberg
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