Anzeige
15.01.2008 - dvb-Presseservice

uniVersa verbessert Berufsunfähigkeitsversicherung

Verzicht auf abstrakte Verweisung – ohne jegliche Fußangeln

Die uniVersa Versicherungen bieten eine neue Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an. Highlight ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen und ohne jegliche Altersbeschränkungen. Im Leistungsfall zählt einzig und allein die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Leistungseinschränkungen wegen eines Vorberufes, der aufgrund eines Berufswechsels erst kurz vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde, drohen nicht. Damit werden lästige Streitigkeiten und versteckte Verweisungen auf andere Tätigkeiten vermieden. Ebenso verzichtet die uniVersa auf nachträgliche Erhöhung der Beiträge, wie sie nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) branchenweit möglich sind.

Spezielle Zielgruppenangebote
Über Tip-Top-Tabaluga können Eltern bereits für ihre Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit Sofortschutz bei schweren Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung abschließen. Aktiven Schutz gibt es auch für Auszubildende und Studenten. Letztere sind bereits während ihres Studiums für den Fall einer Studienunfähigkeit versichert. Eine Besonderheit bietet die uniVersa auch für privat Krankenvollversicherte an. Sie erhalten ohne Mehrpreis einen nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Hier kommt es in der Praxis immer wieder zu gegenseitigen Verweisungen zwischen den beiden Leistungserbringern, die für den Kunden Existenz bedrohende Folgen haben können.

Optionen und Gestaltungsrechte
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa kann über spezielle Nachversicherungsgarantien im Laufe des Lebens ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Dies ist entweder bei Einkommenserhöhungen oder zu  bestimmten Ereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung, Selbstständigkeit oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie möglich. Eine Leistungsdynamik sorgt dafür, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente aufgrund von Preissteigerungen nicht an Wert verliert und das gewünschte Altersvorsorgeziel in jedem Fall erreicht wird. Als Besonderheit bietet die uniVersa als Überschussbeteiligung neben einer Beitragsverrechnung, die zu niedrigeren Beiträgen führt, auch eine verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage an. Damit kann es je nach Laufzeit und Wertentwicklung des Fonds zu einer Beitragsrückerstattung kommen. 



Herr Stefan Taschner
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: presse@uniVersa.de

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
http://www.universa.de/