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21.01.2011 - dvb-Presseservice

vdek-Vorstand Ballast zum Versorgungsgesetz: Ärztliche Versorgung am Patienten orientieren: Umsteuern statt noch mehr Geld durch noch mehr Ärzte

Reform der zahnärztlichen Vergütung überfällig

Zur aktuellen Diskussion um das anstehende Versorgungsgesetz erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): "Es ist an der Zeit, endlich wieder mehr die Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen, als die Honorierung der Ärzte. Wir müssen die Versorgung umsteuern und Überkapazitäten abbauen beziehungsweise dahin lenken, wo Unterversorgung droht." Der vdek begrüßte es deshalb, dass Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion klare Aussagen zum Abbau der Überversorgung gemacht haben.

Die Ärzteschaft versuche seit längerem den Eindruck zu vermitteln, in ganz Deutschland gebe es massiven Ärztemangel. Fakt sei, dass es noch nie so viele Ärzte wie heute gegeben hat. "Nur in wenigen Regionen haben wir 800 Ärzte zu wenig, in den übrigen 25.000 Ärzte zu viel." Es könne nicht angehen, dass durch die Zulassung von noch mehr Ärzten vorhandene Versorgungsprobleme nur verfestigt werden, statt sie zu lösen. Auch in der nächsten Honorarreform dürfe es nicht darum gehen, den Ärzten noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

In den letzten vier Jahren sind die Gesamtvergütungen um knapp 5,6 Milliarden Euro auf voraussichtlich 33,3 Milliarden Euro im Jahr 2011 gestiegen. Im Jahr 2011 steigen die ärztlichen Honorare voraussichtlich noch einmal um vier Prozent. Ballast: "Das Geld muss reichen und sollte nun endlich richtig verteilt werden." In die richtige Richtung gehe daher auch der Ansatz, einen Strukturfonds für Sicherstellungsaufgaben und eine gestaffelte Vergütung (Über- und Unterversorgungspunktwerte) vorzusehen.

Den Hausarzt sieht der vdek als zentrale Anlaufstelle für die Versicherten. Deshalb möchten die Ersatzkassen die hausärztliche Versorgung weiterhin stärken. "Dies geht jedoch nur auf der Basis von Freiwilligkeit. Zwangsverträge wie die "hausarztzentrierte Versorgung" gehen in die völlig falsche Richtung und führen lediglich zu erheblichen Mehrkosten ohne Zusatznutzen für den Versicherten", so der Vorstandsvorsitzende. Es sei deshalb richtig, dass der Gesetzgeber die Reißleine gezogen hat mit der Konsequenz, dass nun alle Verträge seit September letzten Jahres auf den Prüfstand müssen und ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen müssen. Auch die Schiedsämter müssten sich jedoch an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, forderte Ballast.

Längst überfällig sei eine Reform der zahnärztlichen Vergütung. Diese müsse zum Ziel haben, die historisch bedingten Unterschiede bei den Honoraren zwischen den Krankenkassen abzubauen. So zahlen die Ersatzkassen den Zahnärzten ein um 7,5 Prozent höheres Honorar als andere Kassenarten bei gleicher Leistung. Zusammen mit der ebenfalls höheren Vergütung für den Sprechstundenbedarf mache dies rund 205 Millionen Euro jährlich aus und führe unter RSA-Bedingungen zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen. "Ziel muss es sein, dass jede Krankenkasse für die gleichen Leistungen zunächst auch den gleichen Preis zahlt und damit gleiche Chancen im Wettbewerb bestehen", so Ballast abschließend.



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