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18.08.2010 - dvb-Presseservice

vdek begrüßt Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit zur Hausarztversorgung

Die Ersatzkassen begrüßen die geplanten Neuregelungen der Bundesregierung zu einer Vergütungsobergrenze bei Hausarztverträgen. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigt der Bundesgesundheitsminister, dass er Hausarztmodelle nicht als bloßes Instrument zur Honorarsteigerung begreift, sondern als Mittel zu einer echten Versorgungsverbesserung“, sagte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Nach den Vorschlägen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird die Höhe der Vergütung bei neu abgeschlossenen Hausarztverträgen auf das Niveau der Regelversorgung begrenzt. Höhere Vergütungen sind danach nur gerechtfertigt, wenn sie im Rahmen der Verträge durch Einsparungen refinanziert werden. „Das sind die kommunizierenden Röhren, die wir immer gefordert haben“, betonte Ballast. Die Ersatzkassen betonen in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft, mit den Hausärzten und ihren Interessenvertretern über Schritte zu einer echten Versorgungsgestaltung zu sprechen. „Der Hausärzteverband sollte gemeinsam mit uns nach Wegen suchen, wie die Qualität der hausärztlichen Versorgung weiterhin auf hohem Niveau sichergestellt werden kann, anstatt die Patienten durch unnötige Streikaktionen zu verunsichern.“

Die Ersatzkassen sind der Auffassung, dass der Gesetzgeber den eingeschlagenen Weg zur Vermeidung von Mehrbelastungen für die Versicherten konsequent weiter gehen sollte. Daher sollten die Neuregelungen auch für bereits bestehende Hausarztverträge Anwendung finden. „Es ist nicht vermittelbar, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität in einigen Regionen Deutschlands nicht gelten soll“, so Ballast.



Frau Michaela Gottfried
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