Anzeige
08.11.2010 - dvb-Presseservice

vdek fordert Änderung beim Arzneimittelneuordnungsgesetz

- Bei Herstellerrabatten Mehrwertsteuer berücksichtigen! - 400 Millionen Euro gehen den Kassen verloren

Den gesetzlichen Krankenkassen gehen beim Herstellerrabatt auf Arzneimittel rund 400 Millionen Euro jährlich verloren, weil bei der Berechnung des 16-prozentigen Abschlags nicht die Mehrwertsteuer berücksichtigt wird. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert deshalb den Gesetzgeber auf, bei der Berechnung der Rabatte der pharmazeutischen Unternehmen an die Krankenkassen (die sogenannten Herstellerrabatte nach § 130a SGB V) künftig auch die Mehrwertsteuer mit zu berücksichtigen. "Es ist nur konsequent und entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Mai 2009, dass gesetzlich festgelegte Hersteller-Rabatte auch die Mehrwertsteuer einschließen müssen", sagte der Vorstandsvorsitzende Thomas Ballast.

Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten seit 1.8.2010 von Apotheken für jedes zu ihren Lasten abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 16 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Herstellers ohne Mehrwertsteuer. Der Hersteller ist verpflichtet, den Apotheken den Abschlag zu erstatten. Gibt der Hersteller sein Medikament beispielsweise für 100 Euro ab, erhält die Krankenkasse derzeit einen Rabatt von 16 Euro.

Faktisch kommen von den 16 Euro aber nur etwa 13,44 Euro als Rabatt der Hersteller bei den Krankenkassen an. Oder anders herum: Die Krankenkassen erhalten realistisch nicht 16 Prozent Rabatt von den pharmazeutischen Herstellern, sondern nur etwa 13,4 Prozent. Ballast: "Der Herstellerrabatt ist deshalb eine Mogelpackung."

Ballast monierte, dass trotz der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes weiterhin der Herstellerrabatt mit seinen steuerlichen Auswirkungen nicht angepasst werden soll.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Verband der Ersatzkassen e. V.
Vdek
Askanischer Platz 1
10973 Berlin
www.vdek.com

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern.

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- Deutsche Angestellten-Krankenkasse
- KKH-Allianz
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. Sein Hauptsitz mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befindet sich seit dem 29.6.2009 in Berlin, Askanischer Platz 1.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 16 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.