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14.05.2007 - dvb-Presseservice

vzbv und Betriebskrankenkassen starten bundesweite Telefon-Hotline zur Pflege

Berlin - Verbraucher können sich ab sofort bundesweit telefonisch zu zentralen Fragen rund um das Thema Pflege beraten las-sen. Um Verbrauchern den Weg durch den Pflegedschungel zu ermögli-chen, starten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit den Btriebskrankenkassen ein bundesweites Informations- und Beratungs-telefon zum Thema Pflege. Ab Montag stehen bundesweit drei Telefon-Hotlines zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (01803770 500-1), Beratung zu Heim- und Pflege-dienstverträgen (01803770 500-2) und alternative Wohnformen (01803770 500-3) zur Verfügung.

Möglich wurde dieses neue „Netzwerk Pflegeberatung“ durch eine Vereinba-rung zwischen dem vzbv und dem BKK Bundesverband. Grundlage hierfür ist eine Regelung des 11. Sozialgesetzbuches, die es den Pflegekassen erlaubt, eine unabhängige Pflegeberatung zu unterstützen. Das Pilotprojekt läuft zu-nächst bis Mitte 2009.

Informierte Patienten erzwingen Qualitätsdiskussion

Mit dem neuen Beratungsangebot durch die Telefon-Hotline wird das Thema Pflegequalität nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wieder stärker in die öffentliche Diskussion gerückt. „Es sind gut infor-mierte Verbraucher, die im Pflegemarkt für den nötigen Druck in Richtung mehr Qualität sorgen“, stellt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller fest. „Ge-winner dieser Kooperation sind die Pflege- und Hilfebedürftigen sowie ihre Angehörigen. Sie erhalten endlich Antworten auf ihre Fragen. Denn erst durch eine individuelle und vorausschauende Beratung kann jeder – ob be-reits betroffen oder noch nicht – die für seine konkrete Lebenssituation beste Lösung finden“, so K.-Dieter Voß, Vorstand beim BKK Bundesverband.

Zwei Millionen Pflegebedürftige und viele Fragen

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Von Betroffenen und Angehörigen werden Ent-scheidungen erwartet, die in einem wachsenden Markt von Pflegeangeboten nur schwer zu treffen sind. Was ist im konkreten Einzelfall die geeignete und finanzierbare Hilfe? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegever-trages zu achten? Kann der Pflegebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Müssen seine Kinder für die Pflege aufkommen? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Mit solchen Fragen standen Pflegebedürftige und Angehörige bislang oft al-leine da. Mit dem Netzwerk Pflegeberatung soll sich das künftig ändern. „Un-sere Erfahrungen aus der Pflegeberatung zeigen, dass es bundesweit noch großen Verbesserungsbedarf bei der Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger gibt“, so Sabine Strüder, Referentin für Gesundheitsdienstleis-tungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die neue Pflegehotline sei ein erster Schritt, diese Defizite abzubauen.

Unabhängige Telefonberatung - Experten antworten

Um Ratsuchenden möglichst individuell zu helfen, hat sich das Netzwerk Pflegeberatung auf drei thematische Schwerpunkte konzentriert: Vorsorge-vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Heim- und Pflegeverträge sowie altersgerechte Wohnformen. Unter drei verschiedenen Telefonnum-mern sind Experten der Verbraucherzentralen zu den drei Themen jeweils an drei Tagen der Woche zu bestimmten Uhrzeiten zu erreichen. Darüber hin-aus sind Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusam-menhang mit Pflegethemen unter allen drei Rufnummern erhältlich.

Der BKK Bundesverband unterstützt das Projekt finanziell, datentechnisch und organisatorisch. Zugleich wertet er die Beratung durch eine Versicher-tenbefragung aus. Inhaltlich sind die Berater der Verbraucherzentralen neut-ral und unabhängig.

Das Pflegeberatungs-Telefon ist bundesweit zu folgenden Themen erreich-bar:

  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Tel. 01803770 500-1
  • Heim- und Pflegeverträge: Tel. 01803770 500-2
  • betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen: Tel. 01803770 500-3
  • Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammen-hang mit Pflegethemen sind unter allen drei Rufnummern erhältlich.

Die Verbraucherzentralen streben an, die Beratung mittelfristig auf alle Fra-gen rund um die Pflege ausweiten zu können.

Das Pflegetelefon ist montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr und donners-tags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Die Beratung selbst ist kostenfrei. Der An-ruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute.



Frau Ann Hörath
Tel.: 030/22312-123
Fax: 030/2231219
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
www.bkk.de

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