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Indirekteinleitung - Versicherungsdefinition
Das Einleiten von Abwasser in die gemeindliche Kanalisation ist für sich genommen noch kein Einleiten im Sinne von § 22 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), da die Kanalisation kein Gewässer ist. Gelangen die Schadstoffe über die gemeind
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