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Kontrahierungszwang
Beim Kontrahierungszwang handelt es sich um die rechtliche Verpflichtung, das Antragsangebot eines anderen anzunehmen (§ 5 Pflichtversicherungsgesetz PflVG).Der Kontrahierungszwang besteht z.B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der
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