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Opfer-Rechtsschutzversicherung - Definition
Opfer-Rechtsschutzversicherung bietet Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.Straftaten gegen die sexuelle SelbstbestimmungStr
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