Ambulante Ergänzungstarife (Krankenversicherung)

Die ambulanten Ergänzungstarife werden in der Praxis oftmals als Versicherungspaket-Lösung angeboten. Diese „beliebten“ Ergänzungstarife bei den gesetzlich Versicherten leisten bis zu einem bestimmten Prozentsatz und Höchstbetrag für bestimmte ambulante Leistungen, wie zum Beispiel:

1. Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)

2. Hilfsmittel: Hörgeräte, orthopädische Einlagen / Schuhe, Prothesen, Krankenfahrstuhl soweit diese nicht von der GKV bezahlt werden

3. gesetzliche Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten

Die Tarifwelt der Ergänzungstarife ist dabei von Unternehmen zu Unternehmen vielfältig. Ein exaktes Leistungsverzeichnis ergibt sich daher alleine aus den entsprechenden Tarifbedingungen.

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