Gabelstapler - Betriebshaftpflichtversicherung

Bestimmte Haftpflichtrisiken aus Haltung und Gebrauch von Kraftfahrzeugen können abweichend von der so genannten Benzinklausel in einer Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden:

  • Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
  • Alle Fahrzeuge, die ausschließlich auf nichtöffentlichen Wegen verkehren (z.B. auf dem Betriebsgelände).
  • Kfz-Anhänger, sofern diese nicht in Verbindung mit einem zulassungs- oder versicherungspflichtigen Zugfahrzeug stehen.

Seit dem 1. Januar 2008 zählen hierzu auch Hub- und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h. Zuvor galten Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine und mussten daher über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Weiterführende Links

Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)

Benzinklausel

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