Hausratversicherung: Nutzungsart

Die Prämiengestaltung in der Hausratversicherung differenziert unter anderem nach der Nutzungsart des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet:

  • Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen.
  • Hausrat in nicht ständig bewohnten Wohnungen, wobei dies noch weiter differenziert sein kann nach Hausrat, der sich in einem ansonsten ständig bewohnten Gebäude (Zweitwohnung) oder in einem nicht ständig bewohnten Gebäude (z.B. Ferienhaus, Ferienpark) innerhalb oder außerhalb eines geschlossenen Wohngebietes befindet.
  • Eingelagerter Hausrat bei Speditionen, in Lagerhäusern.

Von der Nutzungsart hängt ab, ob der Hausrat überhaupt versichert werden kann, wenn ja, zu welchen ggf. einschränkenden Bedingungen (z.B. keine Mitversicherung von Bargeld und Wertsachen in nicht ständig bewohnten Häusern) und zu welcher Prämie (üblicherweise werden Zuschläge für alle Hausratversicherungen außerhalb ständig bewohnter Wohnungen erhoben).

Eine ständig bewohnte Wohnung kann zur nicht ständig bewohnten Wohnung werden, wenn die Bewohner länger als 60 Tage im Jahr abwesend sind.

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