Übertragungsabkommen - betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Das Übertragungsabkommen zur Übertragung von bestehenden Direktversicherungs- und Pensionskassenverträgen wurde überarbeitet und neu gestaltet. Die Lebensversicherungs- und Pensionskassenunternehmen mussten ihren Beitritt bis zum 03.03.2006 erklären. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. hat die Liste der beteiligten Unternehmen auf ihrer Internetseite (www.gdv.de) veröffentlicht, so dass das Abkommen selbst und die daran beteiligten Unternehmen nachgeschlagen werden können.

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