Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige (Gesetzliche Rentenversicherung)

Anspruch hierauf haben Versicherte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind bzw. eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt sowie eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Die Rente kann auch bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres unter Abschlägen in Anspruch genommen werden.

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