Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (Gesetzliche Rentenversicherung)

Anspruch hierauf haben Versicherte, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, das 60. Lebensjahr vollendet haben und entweder bei Rentenbeginn arbeitslos sind oder die Arbeitszeit im Rahmen einer Altersteilzeit für mindestens 24 Monate verringert haben. Außerdem müssen mindestens 15 Jahre Wartezeit erfüllt sein und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein.

Eine Sonderregelung gilt für ältere Langzeitarbeitslose, die bereits mit 58 Jahren und sechs Monaten die Altersrente beziehen können und mindestens 52 Wochen arbeitslos waren.

Die Altersgrenze 60 ist mittlerweile ab Geburtsjahrgang 1942 (und davor schrittweise) auf 65 Jahre angehoben, ein vorzeitiger Bezug ab Alter 60 ist unter Rentenabschlägen möglich.

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