Alterssprung (Private Krankenversicherung)

Im Falle eines Versichererwechsels kann es vorkommen, dass die Vorversicherung erst zum 31.12. des laufenden Jahres beendet werden kann - und der Kunde bei Versicherungsbeginn am 1.1. des Folgejahres ein höheres Eintrittsalter erreicht. Um dem Kunden entgegenzukommen, vereinbaren die Versicherer häufig Folgendes: Versicherungsbeginn des Neuvertrages ist der 1.12. Für den Monat Dezember ist nur die jeweilige Anwartschaftsprämie zu zahlen. Der Kunde erhält in diesen Fällen einen Versicherungsschein, in dem für Dezember bereits die volle Prämie ausgewiesen ist. Abgebucht wird für Dezember aber nur der Anwartschaftsbeitrag.

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