Ambulante Kostenerstattungstarife (Krankenversicherung)

Dieser Zusatztarif kann ausschließlich von freiwilligen Mitgliedern (plus mitversicherte Familienangehörige) der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, welche sich innerhalb der GKV für das Kostenerstattungsprinzip (also gegen das „normale“ Sachleistungsprinzip) entschieden haben.

Wer sich als Versicherter der GKV für dieses Prinzip entscheidet und eine private Zusatzversicherung abschließt, wird quasi Privatpatient.

  • Arzt stellt Rechnung an Versicherten
  • Versicherter reicht Rechnung bei seiner GKV ein
  • GKV überweist gesetzlich veranschlagten (Teil-) Betrag
  • Einreichung der Rechnung beim PKV-Unternehmen. Dieses erstattet den fehlenden Differenzbetrag nach Vorleistung der GKV.

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten, so leistet in solchen Fällen auch die PKV nicht (GKV-Vorleistung zwingend erforderlich).

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