Anspruch

Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ein Anspruch setzt eine Anspruchsgrundlage, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben kann, voraus. Derjenige, der einen Anspruch erhebt, ist der Anspruchsteller. Stützt er seinen Anspruch auf eine Schadenersatznorm, hat der Haftpflichtversicherer dem Anspruchsgegner im Rahmen des Versicherungsvertrages Deckung zu gewähren.

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