Arbeitgeberzuschuss (Krankenversicherung)

Hat ein versicherungsfreier Arbeitnehmer eine private Vollversicherung abgeschlossen, hat er Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber analog der hälftigen Beitragstragung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags zur GKV, berechnet auf Basis des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat ein Monatseinkommen von 5.000 EUR und ist privat krankenversichert. Seine Krankenversicherung kostet 775 EUR im Monat.

Der Höchstzuschuss liegt aktuell (2023) bei 5.212,70EUR (Beitragsbemessungsgrenze 2023) × 15,5 Prozent (durchschnittlicher Beitragssatz der GKV, Stand 01/2011): 2 = 403,99EUR.

Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 755 EUR : 2 = 387,50 EUR; dieser Betrag liegt unter dem Höchstzuschuss.

Hinweis:

Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel nicht an einer in der PKV vereinbarten Selbstbeteiligung. Deshalb ist es für Arbeitnehmer meistens wenig attraktiv, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen.

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