Arbeitsentgelt (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.

Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, zum Beispiel auch:

  • Familienzuschläge
  • Überstundenvergütungen
  • Wert der Sachbezüge
  • Provisionen
  • Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge
  • Gefahrenzuschläge
  • Schmutzzulagen
  • einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen

Aktuelle Nachrichten