Arglistige Täuschung - Recht

Eine arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im deutschen Zivil- und Verwaltungsrecht. Sie liegt regelmäßig dann vor, wenn diese über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten bei dem Getäuschten zu einem Irrtum führt.

Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt.

VVG § 22 [Arglistige Täuschung]

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