Aufnahmefähigkeit (Private Krankenversicherung)

Aufnahmefähig in der PKV sind Personen bis zu einem vom Versicherer festgelegten Alter, die im Geschäftsgebiet des Versicherers ihren Wohnsitz haben. Bei erhöhtem Risiko wegen Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss festgesetzt werden. Es ist möglich, später zu prüfen, ob die besonderen Bedingungen wegen des erhöhten Risikos aufgehoben werden können.

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