Auslandsreise-Krankenversicherung (Krankenversicherung)

Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie wird für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung als Zusatzversicherung angeboten, da sie bei Auslandsaufenthalten in vielen Ländern keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz genießen. Auch Versicherte in der PKV können sie abschließen, sofern sie nicht in einer Vollversicherung bereits enthalten ist. Übernommen werden ambulante und stationäre Behandlungskosten, Rücktransport oder Überführung Verstorbener.

Der Bedarf ergibt sich bei Versicherten in der GKV vor allen Dingen aus folgenden Gründen:

  • Transporte und Rettungsflüge aus dem Ausland werden nicht übernommen.
  • Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen werden nicht übernommen.
  • Kosten der ärztlichen Behandlung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen werde nicht übernommen.
  • Kosten der ärztlichen Behandlung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werde nur in der Höhe erstattet, wie sie auch im Inland übernommen worden wären. Im Ausland wird jedoch häufig Privatliquidation mit höheren Kosten gefordert.

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