Ausstellungsversicherung

Wie der Name schon sagt, ist diese Versicherung für diejenigen sinnvoll, die auf Ausstellungen und Messen ausstellen.

Der versicherte Umfang erstreckt sich auf alle Gefahren, denen das versicherte Gut ausgesetzt ist. Unter anderem sind Schäden durch höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Unfall, Wasser, Diebstahl, Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung versichert.

Nicht versichert sind Schäden, die durch Krieg, Bürgerkrieg, Atomenergie, Aufruhr, Plünderung, Sabotage, Beschlagnahme, durch Ungeziefer, die Bearbeitung, Vorführung oder Vorsatz des Versicherungsnehmers verursacht werden.

Beachten Sie bitte, dass der Ausstellerstand während der Besuchszeit mit einem Beauftragten ständig besetzt sein muss und die Ausstellungsräume außerhalb der Besuchszeit ordnungsgemäß verschlossen, bewacht oder in anderer geeigneter Weise gegen Einbruch und Diebstahl ausreichend gesichert sind.

Selbst auf dem An- und Abtransport besteht für das Ausstellungsgut Versicherungsschutz. Auf Antrag kann der Transport ausgeschlossen werden.

Versicherungssumme ist der gemeine Handelswert des Ausstellungsgutes am Abgangsort zu Beginn der Versicherung. Kosten, Zoll und Frachten sind bei der Bemessung der Versicherungssumme ebenfalls zu berücksichtigen. Die Standausrüstung kann in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Teilweise ist, wie z.B. bei Schäden durch Abhandenkommen, eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Die Ausstellungsversicherung kann als Einzelpolice gegen Einmalbeitrag für eine ganz bestimmte Ausstellung oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden. Letzteres ist immer dann interessant, wenn das Unternehmen häufiger Ausstellungen und Messen besucht und es sich nicht jedes mal vor einer Ausstellung um den passenden Versicherungsschutz kümmern möchte.

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