Betriebsunterbrechungs-Versicherung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung

Gegenstand der Versicherung

Ursache der Betriebsunterbrechung ist der Ausfall der öffentlichen Elektrizitäts- und Stromversorgung, soweit keine geplante Abschaltung vorliegt. Betroffen sind insbesondere Betriebe, die sehr stark von der Strom-, Gas-, Wärme- oder Wasserversorgung abhängig sind.

Da nur Ereignisse außerhalb des versicherten Betriebes den Schaden auslösen können, muss die Grenzstelle zwischen dem versicherten Betrieb und dem öffentlichen Versorgungsnetz in der Police genau bezeichnet werden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind lediglich Kriegs- und Unruheereignisse sowie Kernenergie und vorausgeplante Abschaltungen.

Eine bedeutende versicherte Gefahr sind Witterungseinflüsse (1979 Schleswig-Holstein und Bayern 1980, Hochwasser 1993 etc., Jahrhunderthochwasser Elbe/Donau 2002).

Leistungen des Versicherers

Selbstbehalte liegen im Minuten- oder Stundenbereich, Haftzeiten werden in Tagen oder Wochen vereinbart.

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung gegen Schaden durch Betriebsunterbrechung infolge des Ausfalls der öffentlichen Elektrizitätsversorgung ABUB (E) – Fassung Dezember 1986

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