Bauarbeiten

Werden auf einem versicherten Grundstück Bauarbeiten durchgeführt, ist damit oft eine vorübergehende Abweichung von den einschlägigen Sicherheitsvorschriften verbunden, was möglicherweise gleichzeitig eine Gefahrerhöhung bedeutet. Diese Abweichungen werden nicht als vertragsrelevante Verstöße gewertet, wobei als vorübergehend eine Frist von längstens vier Wochen gilt.

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