Bauhelfer-Unfallversicherung (Unfallversicherung)

Ausschnittsdeckung der Unfallversicherung, die Unfälle in Zusammenhang mit dem Bau deckt. Versichert werden können alle nicht gewerbsmäßig am Bau beteiligten Personen (Nachbarschaftshilfe etc.). Versichert sind nur Unfälle unmittelbar auf der Baustelle, nicht auf Wegen zur oder von der Baustelle. Entsprechend der Besonderheit von Bauvorhaben ist sie eine befristete Versicherung, die nach spätestens zwei Jahren endet. Der Beitrag wird abweichend von den sonst üblichen Bemessungsgrößen nach der Bausumme, genauer dem Wert der erbrachten Eigen- und Nachbarschaftshilfeleistungen, berechnet.

Alle am Bau helfenden Personen sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Helfen beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Verwandte, so sind sie über die Berufsgenossenschaft versichert. Dazu muss der Bauherr diese Personen bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn die Mithilfe unentgeltlich ist.

Unabhängig davon kann Versicherungsschutz auch über die sog. Bauhelfer-Unfallversicherung erlangt werden. Diese Unfallabsicherung steht dann zusätzlich zur Verfügung und schließt den Bauherrn und den Ehepartner ein, die als Unternehmer gelten und deshalb nicht unter den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft fallen.

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