Bauherrenhaftpflichtversicherung

Deckt das Risiko, dass ein Bauherr für Schäden in Haftung genommen wird, die von seinem Baugrundstück und Bauvorhaben verursacht sind. Im Wesentlichen betrifft dies die Verkehrssicherungspflicht. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Grundstückseigentümers für Grundstück und Bauwerk. Gegen Zuschlag mitversicherbar sind Senkungsschäden, z.B. aus der Veränderung des Grundwasserstandes.

Grundsätzlich müssen Planung, Bauleitung und Bauausführung in der Hand Dritter liegen. Gegen Zuschlag ist auch die eigene Bauplanung oder -leitung durch den Bauherrn versicherbar. Ebenfalls gegen Zuschlag versicherbar ist das Bauen in eigener Regie durch Eigenleistung bzw. Nachbarschaftshilfe. Ausgeschlossen bleiben jeweils Haftpflichtansprüche auf Grund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Prämie wird von der Bausumme berechnet, die aus den tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, für die Aushebung von Grund und Boden und ggf. das Einbauen von Maschinen besteht. Eigenleistungen sind in marktübliche Kosten umzurechnen. Auf Grund des befristeten Charakters des Risikos Bau wird für die Versicherung eine Einmalprämie erhoben, die Versicherungsdauer endet mit der Beendigung des Bauvorhabens, spätestens nach zum Beispiel zwei Jahren. Eine im Einzelfall benötigte, längere Versicherungsdauer kann besonders vereinbart werden.

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