Beihilfeversicherung (Krankenversicherung)

In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten zu beantragen.

Weiterführende Links

Beihilfe (Private Krankenversicherung)

Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)

Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung)

Hundertprozentgrenze Beihilfe

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)

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