Beitragskalkulation (Gesetzliche Krankenversicherung)

Neben den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich die beiden Versicherungssysteme GKV und PKV auch in ihrer Prämienkalkulation. In Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung wirtschaftet die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, die entstehenden Kosten werden auf alle Mitglieder verteilt. Jeder Versicherte zahlt von seinem Bruttoeinkommen einen bestimmten Krankenversicherungsbeitragssatz an seine Krankenkasse.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind daher grundsätzlich drei Parameter für die Beitragshöhe verantwortlich:

  • Beitragssatz der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung
  • Einkommen (als Bemessungsgrundlage)
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Ausnahme: Nicht erwerbstätige Familienangehörige, wie Ehegatte oder zum Beispiel Kinder, gelten unter bestimmten Voraussetzungen als beitragsfrei in der „GKV-Familienversicherung“ mitversichert. Die beitragsfreie Mitversicherung gilt ebenfalls für folgende Bezugszeiten:

  • Erziehungsgeld
  • Mutterschaftsgeld

Grundsätzlich ist der Beitrag damit abhängig vom Bruttoeinkommen und dem entsprechenden Beitragssatz der Krankenkasse des Versicherten. Dabei bildet die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV also eine Art „Beitrags-Deckel“.

Konkret bedeutet das, bis zu einem Jahres-Bruttoeinkommen von derzeit 44.550 EUR (2011) werden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben. Einkommen oberhalb der geltenden BBG werden nicht mehr erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch den Beitragsverlauf in der GKV bei unterschiedlichen Einkommensgrößen.

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Abbildung: Beitragshöhe der GKV in Abhängigkeit des Bruttoverdienstes

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