Benzinklausel aufgehoben - Gerichtsentscheidung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. IV ZR 120/05), dass ein Heizlüfter, der in ein geliehenes Fahrzeug gestellt wird, um die Schreiben vom Eis zu befreien und dort ein Feuer verursacht, gilt nicht als "Gebrauch von Kraftfahrzeugen" - also kann die Benzinklausel nicht in Anwendung gebracht werden und der Privathaftpflicht-Versicherer muss den eingetretenen Schaden zahlen.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.

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