Bergungskosten (Private Unfallversicherung)

Bis zur vereinbarten Summe – eine kleinere Summe von z.B. 3.000 EUR ist oft beitragsfrei in einer Unfallversicherung enthalten – werden die Kosten der Suche und Bergung Verunglückter und deren Transport ins Krankenhaus oder die Überführung Verstorbener übernommen.

Übernommen werden können grundsätzlich:

  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rettungsdiensten
  • Rücktransportkosten des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz
  • Überführung im Todesfall

Einige Versicherer decken zusätzliche Leistungen wie z.B. den Aufwand zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden oder Heimfahrt und Unterbringung für weitere Familienangehörige.

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