Berufs-Haftpflichtversicherung

Überblick

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören deshalb zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um einen Versicherungsschutz für spezielle Berufe, wie z.B Ärzte, Architekten, Ingenieure, Makler, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige u.s.w., welche das berufsspezifische Schadenpotetial aus Haftpflichrisiken berücksichtigt. Dabei besteht für bestimmte Berufe, wie z.B. Makler oder Rechtsanwälte, eine gesetzliche Pflcht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Welche Schäden sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für Personen-, Sach- und daraus herzuleitende Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen anderen (Dritten) zufügen. Reine Vermögensschäden, also Schäden, denen weder ein Personen- noch Sachschaden vorausgeht, sind in der Regel mit geringen Summen eingeschlossen.

Vermögensschäden, z.B. aus fehlerhafter Beratung, Planung, Überwachung oder als Folge aus der Verletzung von Rechten Dritter, sind separat über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu versichern!

Wer ist versichert?

Versichert ist der Versicherungsnehmer. Wird Personal beschäftigt, sind diese Personen über den Vertrag mit zu versichern. Als Arbeitgeber haftet der VN auch für Schäden, die das Personal während der Verrichtung der dienstlichen Tätigkeit anderen zufügt. Die Gefahrenquellen, die zu hohen Schadenersatzansprüchen führen können, sind vielfältig.

Oft ist die Privat-Haftpflichtversicherung für den VN und die Familie (auch für eheähnliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften) beitragsfrei eingeschlossen.

Welche Aufgabe hat die Versicherungsgesellschaft?

Der Haftpflichtversicherer hat - ganz allgemein - die Aufgabe, dem VN und mitversicherten Personen die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abzunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an die Stelle des VN tritt und für diesen tut, was dieser sonst - eventuell beraten durch einen Anwalt - selbst erledigen müsste.

Dieses sind beispielsweise

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
  • die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit der geschädigten Person, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.

Somit ist die Haftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversicherung, da der Versicherer möglicherweise auf sein Risiko und seine Kosten Prozesse führt, um Schadenersatzforderungen abzuwehren.

Weiterführende Links

Arzthaftpflichtdeckung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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