Berufsklauseln - Versicherung

Die Versicherbarkeit sowie die Verweisbarkeit von versicherten Personen auf andere Berufe kann in Abhängigkeit von der Berufsgruppe, der diese angehören, durch die so genannten Berufsklauseln unterschiedlich geregelt werden:

  • Erwerbsunfähigkeitsklauseln für Personen ohne Berufsausbildung bzw. für Künstler zur Erleichterung der Verweisungsmöglichkeit und Verschärfung der Leistungsvoraussetzungen
  • Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel zur Erweiterung des Versicherungsschutzes insbesondere bei medizinisch bedingter Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung
  • Ärzteklausel zur Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit bei Fachärzten
  • Anwaltsklausel zur Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe
  • Tätigkeitsklausel für Inhaber, Leiter und Mitarbeiter eines Unternehmens, die ihrem Profi sowohl kaufmännisch als auch sportlich tätig sind, zur Einschränkung der Leistung auf die kaufmännische Tätigkeit
  • Fluguntauglichkeitsklausel für Piloten und Cockpitpersonal bei krankheitsbedingtem Lizenzverlust
  • Seedienstuntauglichkeitsklausel für Kapitäne und Offiziere zur See

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