Betreiberpflichten (BImschG)

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) ist die Einhaltung der sog. Betreiberpflichten Genehmigungsvoraussetzung bezüglich umweltrelevanter Anlagen. Hierzu zählen folgende Pflichten: Schutzpflicht, Vorsorgepflicht, Reststoffvermeidungs- und Entsorgungspflicht sowie Abwärmenutzungspflicht (vgl. § 5 BImSchG).

Aktuelle Nachrichten