Brand - Versicherung

Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.

Ein Feuer ist mit einer Lichterscheinung verbunden, eine reine Hitzeeinwirkung reicht nicht.

Ein bestimmungsgemäßer Herd ist ein Ort, der dazu dient, ein Feuer zu erzeugen, zum Beispiel ein Ofen oder eine Zigarette. Zum Brand wird das dort entstandene Feuer jedoch erst, wenn es diesen Ort verlässt. Die Voraussetzung der Ausbreitung aus eigener Kraft schließt reine Sengschäden aus.

Siehe zum Beispiel § 1 Abs. 2 AFB 87; § 4 Abs. 1 VHB 2000; § 5 Abs. 1 VGB 2000.

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