Brutto-Netto-Beitrag (BU)

ÜBERSCHUSS-METHODEN

Durch eine vorsichtige Kostenkalkulation der Versicherungs-unternehmen beträgt die BUZ-Prämie rechnerisch i.d.R. etwas mehr, als tatsächlich benötigt wird. Die daraus entstehenden Überschüsse werden in hohem Umfang an den Kunden weitergegeben. Es werden dabei grundsätzlich drei unterschiedliche Überschuss-Systeme unterschieden.

1. Sofortrabatt / Beitragsverrechnung:

Hier werden bereits zu Beginn des Vertrags die Überschüsse zur Reduzierung der Versicherungsprämie genutzt. Es werden daher Brutto- von Nettobeitrag unterschieden.

Der Bruttobeitrag stellt die Prämienobergrenze dar. Effektiv zu zahlen sind die Nettoprämien. Je nach Überschuss-Situation können die Nettoprämien schwanken. Bei einem bedingungsgemäßen Verzicht auf die so genannte Prämienanpassung (§ 172 Versicherungsvertragsgesetz) durch den Versicherer, bilden die Bruttobeiträge eine sichere Prämien-Höchstgrenze.

Abbildung 13: Schematischer Prämienverlauf „Sofortrabatt“ Praemien.jpg

2. Bonusrente:

Bei der Überschussverwendung Bonusrente werden die durch das Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse nicht zur Reduzierung des Bruttobeitrags (Sofortrabatt), sondern zur Erhöhung der BU-Rente verwendet. So können z.B. aus einer garantierten monatlichen BU-Rente von 1.000 EUR und einem Bonusrentensatz von 30% 1.300 EUR BU-Rente werden.

Wie der Sofortrabatt ist auch der Bonusrentensatz nicht vertraglich garantiert und kann Schwankungen unterliegen. Das heißt: Hier kann die Rentenhöhe in der Bezugsphase schwanken, wenngleich die garantierte Rente gleichzeitig die Mindestrente darstellt.

Abbildung 14: Schematischer Rentenverlauf „Bonusrente“ Rente.jpg

3. Verzinsliche Ansammlung:

Eine weitere Alternative stellt das Überschusssystem der verzinslichen Ansammlung dar. Hierbei werden die zugeteilten Überschüsse des Vertrages klassisch angelegt und verzinst. Oder in Investmentfonds investiert, wobei hier das Kapital naturgemäß Wertschwankungen unterliegen kann.

Im BU-Leistungsfall wird das angesparte Kapital zur Er-höhung der garantierten BU-Rente herangezogen. Ein einmal erreichtes Rentenniveau bleibt dabei bei der klassischen Variante als Mindestrente erhalten und kann nicht sinken.

Abbildung 15: Schematischer Rentenverlauf „Verzinsliche Ansammlung“


SchematRentenverl.jpg

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