Durchschnittseinkommen (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2010 wurde das Durchschnittsentgelt auf 31.144 Euro festgelegt (Rentenbeginn ab 1.1.2012). Für 2011 und 2012 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:

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