Ehegattenregelung (KfZ)

Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Fahrzeugs des Ehegatten in eine Schadenfreiheitsklasse der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggf. der Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann der Ehegatte das neue Fahrzeug in die SFR-Klasse ½ einstufen lassen.

Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Einstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das vorhandene, erste Fahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.

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