Ein Unfall was tun (KfZ)

Jedes Jahr kracht es rund 2,5 Millionen Mal auf unseren Straßen. Dabei werden fast 350.000 Menschen verletzt, etwa 3.000 kommen bei Verkehrsunfällen ums Leben. So manches Leid lässt sich verhindern, wenn man sich am Unfallort richtig verhält.

Die wichtigsten Regeln:

1. Warnblinklicht einschalten.

2. Unfallstelle räumen oder, wenn dies nicht möglich ist, das Warndreieck aufstellen.

3. Hilfe rufen:

  • zuerst die 112 wählen, wenn jemand verletzt ist oder sich nicht selbst aus dem Unfallwagen befreien kann.
  • Ist eine Notrufsäule in der Nähe, sollte diese genutzt werden.

Hat das Auto nur kleine Beulen, sollte man an den Rand fahren, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Die Polizei ist bei Bagatellen oft gar nicht nötig. Umso wichtiger ist es, Ort und Zeitpunkt sowie die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Namen und Anschrift des Unfallgegners und der Zeugen zu notieren.

Wenn möglich, sollte die Unfallstelle fotografiert und/oder markiert werden. Dabei hilft das Formular „Der Europäische Unfallbericht“, das die Versicherer kostenlos verschicken. Sehr wichtig auch: Man sollte niemals eine Schuldanerkenntnis unterschreiben.

Unter dem Zentralruf der Autoversicherer 0180-250260 gibt es Informationen über den Versicherer des Unfallgegners. Geschädigte Autofahrer müssen also nicht warten, bis der Unfallgegner den Schaden anzeigt. Sie können bei der gegnerischen Versicherung direkt Schadenersatz verlangen.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte https://www.dieversicherer.de/versicherer (Aktualisierung 28.05.2021).

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