Einbruchmeldeanlage (EMA)

Eine Einbruchmeldeanlage ist eine Sicherungsmaßnahme zur Überwachung versicherter Räume, die in Geschäften und Betrieben mit hohen Werten oder hoher Exponierung für das Einbruchdiebstahlrisiko und gelegentlich auch bei hochwertigen Hausratversicherungen als Sicherungsvereinbarung Vertragsbestandteil wird. Bei freiwilliger Installation können Nachlässe auf die Versicherungsprämie von bis zu 25 Prozent gewährt werden.

Wichtig ist bei der Installation einer EMA:

  • Ohne sehr gute mechanische Sicherungen aller Öffnungen (Türen, Fenster, Oberlichter etc.) nützt auch die beste EMA nur wenig.
  • Die EMA muss in allen Teilen eine VdS-Anerkennung (Verband der Schadenversicherer) besitzen und durch einen VdS-anerkannten Betrieb installiert sowie regelmäßig gewartet werden.
  • Minimale Sicherheit bietet sie bei Überwachung aller Öffnungen durch Öffnungskontakte und ggf. zusätzlich Glasbruchmelder mit örtlicher akustischer und optischer Alarmgabe (reiner Bewegungsmelder reicht nicht). Eine optimale Gestaltung sieht eine Aufschaltung auf einen Sicherheitsdienst oder den Betriebsinhaber vor, damit bei Auslösen der EMA sofort eine Benachrichtigung der Polizei erfolgen kann. Der reine Abschreckungseffekt einer Sirene darf nicht überschätzt werden.

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