Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mitversichert sind auch Datenträger, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind und Daten, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, d.h. das Betriebssystem ist mitversichert.

Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel wie z.B. Toner, Kühl- und Löschmittel, Farbbänder, Bild- und Tonträger und Werkzeuge aller Art. Auch Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen wie z.B. Sicherungen, Lichtquellen oder Trommeleinheiten von Kopiergeräten sind nicht versichert, da die Elektronikversicherung keine Reparaturversicherung für Verschleißteile sein soll.

Versichert sind alle Beschädigungen oder Zerstörungen durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie z.B. Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Implosion, Leitungswasser, sonstiges Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sturz, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Elektronische Bauelemente werden nur ersetzt, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.

Nicht versichert sind Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und natürlich die Kernenergie.

Als Versicherungswert gilt der Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand, also der Neuwert. Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben unberücksichtigt.

Im Falle eines Teilschadens ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache. Außer den Kosten für die Ersatzteile und Reparaturstoffe sind dies Lohnkosten einschließlich Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten. Ersetzt werden auch De- und Remontagekosten, Transportkosten und Mehrkosten für Expressfrachten. Im Totalschaden wird der Neuwert ersetzt. Sofern es keine gleichartigen Sachen mehr neu zu kaufen gibt, was z.B. bei Festplatten wegen der ständig steigenden Taktfrequenz und Speicherkapazität häufig der Fall ist, werden auch Neuteile, die besser und schneller als die zerstörten Teile sind, ersetzt.

Die Beiträge bemessen sich nach der Versicherungssumme. Empfehlenswert ist, keine Einzeldeklaration der versicherten Sachen zu vereinbaren, sondern eine Pauschalsumme für gleichartige Geräte, z.B. Bürokommunikationsgeräte, zu vereinbaren.

Tipps:

Elektronikversicherung kann günstiger als die Betriebsversicherung sein

So komisch sich das anhört, aber die Elektronikversicherung ist für viele Betriebe trotz ihres weitergehenden Deckungsumfangs preisgünstiger als eine Inhaltsversicherung. Wer für seine Inhaltsversicherung über alle Sparten hinweg einen Beitragssatz von mehr als 4 – 5 %o bezahlt, sollte für seine Büroelektronik eine Elektronikversicherung abschließen. Wo es die so günstig gibt, steht in den Highlights.

Achtung, wenn eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde

Wer eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschäden und eine Elektronikversicherung abgeschlossen hat, sollte die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung um die Versicherungssumme für die Elektronikversicherung erhöhen, denn sonst ist er unterversichert.

Doppelversicherung vermeiden

Beim Zusammentreffen von Elektronikversicherung und Inhaltsversicherung sollte für seine Inhaltsversicherung außerdem die Klausel "Sachen, für die eine Spezialversicherung besteht, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen" vereinbaren, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Beweglich eingesetzte Sachen

Der standardmäßige Geltungsbereich der Elektronikversicherung ist der im Versicherungsschein aufgeführte Versicherungsort. Wer Laptops bzw. Notebooks nutzt oder mobile Messgeräte im Einsatz hat, sollte deswegen die Klausel 008 vereinbaren, die den Geltungsbereich für beweglich eingesetzte Sachen erweitert.

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